Die Stadt Stein ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Stadtverwaltung ist mit ihren Mitarbeitern in den verschiedensten Aufgabenbereichen tätig.
Die Richtung gibt dabei, neben den verschiedenen vom Bund und Land übertragenen Aufgabenbereichen, der Stadtrat vor. Und natürlich die Bürger der Stadt Stein.