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Stadt Stein

Die Stadt Stein ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts.

Die Stadtverwaltung ist mit ihren Mitarbeitern in den verschiedensten Aufgabenbereichen tätig.

Die Richtung gibt dabei, neben den verschiedenen vom Bund und Land übertragenen Aufgabenbereichen, der Stadtrat vor. Und natürlich die Bürger der Stadt Stein.

  • Leitung der Verwaltung
  • Sekretariat
  • Personalrat
  • Amt I - Hauptverwaltung
  • Geschäftsleitung
  • Zentrale Aufgaben
  • Zentrale Aufgaben, EDV-Organisation
  • Personalwesen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Stadtmarketing und Tourismus
  • Wirtschaftsförderung
  • Kommunale Entwicklungspolitik / Kommunale Allianz Bibertal-Dillenberg
  • Archivwesen, Beschaffung
  • Amt II - Finanzverwaltung
  • Stadtkämmerei
  • Liegenschaftsverwaltung
  • Steueramt
  • Grund-/ Gewerbe-/ Hundesteuer, Kanalbenutzungsgebühren
  • Ertrags- und Umsatzsteuer
  • Friedhofsverwaltung
  • Stadtkasse
  • Prüfungswesen
  • Amt III - Sicherheits- und Ordnungsverwaltung
  • Ordnungsamt
  • Einwohnermelde- u. Passamt
  • Gewerbewesen, Ordnungswesen
  • Fundsachen
  • Kommunale Verkehrsüberwachung
  • Wahlen, Statistik, Datenschutzbeauftragter
  • Standesamt
  • Land- u. Forstwirtschaft, Veterinärwesen
  • Sozialwesen
  • Beihilfen
  • Feuerwehrangelegenheiten
  • Amt IV - Stadtbauamt
  • Stadtentwicklung, Bauleitplanung
  • Hochbau, Umweltangel., Sport- u. Spielplätze
  • Tiefbau, Kanalbau
  • Tiefbau, Straßen- und Wegebau, Bauhof
  • Beiträge, Wegerecht, Verkehrswesen
  • Bauverwaltung, Vertrags- und Rechtsangelegenheiten
  • Verwaltungsvollzug
  • Stadtgärtnerei
  • Amt V - Kulturamt
  • vhs Stein, Kulturamt
  • Städtepartnerschaften
  • Märkte, Feste, Vereine, Sport
  • Kindertagesstätten
  • Schulangelegenheiten
  • Stadtbücherei
  • Offene Jugendarbeit
  • Jugendblasorchester
  • De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.