Satzungen & Verordnungen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, hier finden Sie einen Teil der in der Stadt Stein geltenden Satzungen und Verordnungen.
Die Ortsrechtssammlung im Internet ist keine amtliche Bekanntmachung im Sinne der Erlassvorschriften für Satzungen bzw. Verordnungen. Rechtlich verbindlich ist allein die im Amtsblatt der Stadt Stein bekannt gemachte Fassung des Ortsrechts. Da auch bei größter Sorgfalt der Übertragung in die Ortsrechtssammlung Fehler leider nicht vollständig ausgeschlossen werden können, sind wir für entsprechende Hinweise dankbar.
Soweit Sie den Text einer Satzung oder Verordnung benötigen, der hier noch nicht veröffentlicht ist, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir Ihnen diesen Text zukommen lassen können.
Anmerkung
Von den Satzungen, die ihre Rechtsgrundlage im Baugesetzbuch(BauGB) haben, sind nur die Erschließungsbeitragssatzung und die Kostenerstattungsbeitragssatzung in der Ortsrechtssammlung enthalten.
Alle weiteren Satzungen nach dem BauGB - insbesondere Bebauungspläne, Veränderungssperren und Satzungen über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten - liegen nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt beim Stadtbauamt Stein, Hauptstrasse 56, Zimmer 14, zur Einsichtnahme auf. Auskünfte können dort eingeholt werden.
Bauleitpläne und Beteiligungen finden Sie hier.
Ebenfalls nicht enthalten sind die Haushaltssatzungen. Die jeweils geltende Haushaltssatzung liegt nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt bei der Stadtkämmerei Stein, Hauptstrasse 56, Zimmer 102, zur Einsichtnahme auf. Auskünfte können dort eingeholt werden.
Bei inhaltlichen Fragen zu den einzelnen Rechtsvorschriften stehen Ihnen die städtischen Fachdienststellen gerne zur Verfügung.
Die Nutzung der Ortsrechtssammlung ist für eigene Zwecke zugelassen. Eine weitergehende, gewerbliche Nutzung, ganz oder in Teilen, insbesondere zum Zwecke von Änderungen oder Verarbeitung bzw. Weitergabe in Datei- oder Druckform o. ä. ist nicht zulässig.