Gewerbewesen
Gewerberecht (An-,Um- und Abmeldungen)
Wer eine gewerbliche Tätigkeit beginnt, sie verlegt oder aufgibt, muss dies unverzüglich der Stadt Stein mitteilen, sofern sich der Betriebssitz oder eine Niederlassung im Stadtgebiet oder den Ortschaften befindet. Die Meldung können Sie bequem zu Hause mit unseren Formularen ausfüllen.
Folgende Unterlagen müssen zur Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt eingereicht werden:
- Ausgefülltes und unterschriebenes Formular
- Kopie des Personalausweises des Inhabers/ der Geschäftsführer/ der Vorstände
- Handelsregisterauskunft (bei juristischen Personen)
Formulare
Wichtige Informationen für die steuerliche Erfassung bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit
- Gewerbezentralregisterauszug
- Gaststättenrecht
Aus besonderem Anlass (z.B. Vereinsfest, Jubiläumsfest, Gründungsfest) kann bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 12 Gaststättengesetz eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis erteilt werden. Der Antrag ist spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu stellen. Antrag Gestattung vorübergehende Gaststättenerlaubnis