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Schulangelegenheiten

Die Stadt Stein ist zuständig für die Grundschulen und die Mittelschule in Stein.

Für die anderen Schularten in Stein ist verwaltungsrechtlich der Landkreis Fürth (Landratsamt) zuständig.

 

Folgende Aufgaben und Dienstleistungen werden im Rathaus erledigt:

  • Planung und Verwaltung des Sachaufwands für die Grund- und Mittelschule
  • Organisation und Finanzierung der Mittagsbetreuungen an der Grundschule
  • Abrechnung der Schüler-Verpflegungskosten der Ganztagesmittelschule
  • Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung
  • Verkauf von Schulbusfahrkarten
  • Erteilung von Gastschulgenehmigungen
  • Genehmigungen für Fremdnutzungen von Schulgebäuden
  • Zusammenarbeit mit den Schulrektoraten
Stadt Stein - Postadresse

Kulturamt - Hausadresse

  • Montag - Freitag  8.00 - 12.00 Uhr
    und Montag 14.00 - 18.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • barrierefrei

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

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