Die Stadt Stein ist zuständig für die Grundschulen und die Mittelschule in Stein.
Für die anderen Schularten in Stein ist verwaltungsrechtlich der Landkreis Fürth (Landratsamt) zuständig.
Folgende Aufgaben und Dienstleistungen werden im Rathaus erledigt:
- Planung und Verwaltung des Sachaufwands für die Grund- und Mittelschule
- Organisation und Finanzierung der Mittagsbetreuungen an der Grundschule
- Abrechnung der Schüler-Verpflegungskosten der Ganztagesmittelschule
- Organisation und Finanzierung der Schülerbeförderung
- Verkauf von Schulbusfahrkarten
- Erteilung von Gastschulgenehmigungen
- Genehmigungen für Fremdnutzungen von Schulgebäuden
- Zusammenarbeit mit den Schulrektoraten