Wichtige Information für Eltern schulpflichtiger Kinder
Im Zusammenhang mit dem vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 13. März 2020 verfügten Betretungsverbots für Schulen möchten wir Sie um Beachtung der folgenden Punkte bitten:
1. Beantragung der Notfallbetreuung an der Schule
Die Notfallbetreuung an Schulen ist ausschließlich für Erziehungsberechtigte vorgesehen, die in Bereichen der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig sind. Ein entsprechendes Formular, mit dem Sie eine Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notfallbetreuung) an Ihrer Schule beantragen können, finden Sie hier.
2. Auswirkungen der Schulschließungen auf die Schülerbeförderung
Da seit dem 16. März 2020 kein Pflicht- und Wahlpflichtunterricht mehr stattfindet, besteht in Bezug auf die Notfallbetreuung kein Beförderungsanspruch der Schülerinnen und Schüler. Fahrkarten für den ÖPNV behalten aber ihre Gültigkeit und können weiter genutzt werden.