Sprungziele

Wichtige Information für Eltern schulpflichtiger Kinder

  • Corona

Im Zusammenhang mit dem vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 13. März 2020 verfügten Betretungsverbots für Schulen möchten wir Sie um Beachtung der folgenden Punkte bitten:

 

1. Beantragung der Notfallbetreuung an der Schule

 

Die Notfallbetreuung an Schulen ist ausschließlich für Erziehungsberechtigte vorgesehen, die in Bereichen der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig sind. Ein entsprechendes Formular, mit dem Sie eine Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im Ausnahmefall (Notfallbetreuung) an Ihrer Schule beantragen können, finden Sie hier.

 

2. Auswirkungen der Schulschließungen auf die Schülerbeförderung

 

Da seit dem 16. März 2020 kein Pflicht- und Wahlpflichtunterricht mehr stattfindet, besteht in Bezug auf die Notfallbetreuung kein Beförderungsanspruch der Schülerinnen und Schüler. Fahrkarten für den ÖPNV behalten aber ihre Gültigkeit und können weiter genutzt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.