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Wahlwerbung im Rahmen der Europawahl 2024

    Den zur Europawahl 2024 zugelassenen Parteien ist es gestattet ab 10 Wochen vor der Wahl im Stadtgebiet mittels Plakatierung zu werben.

    Eine Richtlinie der Stadt Stein regelt die Einzelheiten. Auf Anfrage beim Stadtbauamt (0911 / 6801-1453, bauamt@stadt-stein.de) erhalten die Parteien einen Abdruck der Richtlinie sowie Berechtigungsaufkleber für den Bereich der Hauptstraße und Nürnberger Straße; insbesondere entlang dieser existieren Beschränkungen der Plakatierung, welche der Richtlinie zu entnehmen sind. Großplakate sind nicht gestattet. Informationsstände sind mindestens 1 Woche vor Aufstellung mittels Antrag auf Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

    Stadtbauamt Stein

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