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Wahlhelfer:innen gesucht!

    Foto: Pixabay

    Für die Bundestagswahl am Sonntag, den 26. September 2021 sucht die Stadt Stein Wahlhelfer:innen.

    Wer kann Wahlhelfer:in werden?

    Jede(r) Wahlberechtigte (also mindestens 18 Jahre alt und deutsche Staatsangehörigkeit) – Wohnsitz in Stein ist nicht erforderlich

    Warum ist dieses Amt so wichtig?

    Die Wahlhelfer:innen stellen sicher, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Die Vielzahl der Wahlhelfer ist notwendig, damit ausreichend viele Wahllokale eingerichtet werden können und alle Bürgerinnen und Bürger möglichst kurze Wege dahin haben.

    Was macht ein Wahlhelfer/eine Wahlhelferin?

    Er/Sie unterstützt den Wahlvorstand bei der Durchführung der Wahlen:

    • Vorbereitung der Wahllokale vor Öffnung am Morgen des Wahltages
    • Während der Wahl u.a. Aushändigung von Wahlunterlagen, Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen etc.
    • Nach Schließung des Wahllokals Auszählung der Stimmen, gemeinsame Beschlussfassung bei zweifelhaften Stimmen, Meldung des Wahlergebnisses an das Rathaus

    Wie lange dauert diese Tätigkeit?

    Üblicherweise werden die Wahlhelfer:innen in zwei Schichten eingeteilt. Treffen aller eingeteilten Wahlhelfer:innen um ca. 7.30 Uhr im benannten Wahllokal mit Einweisung durch den Wahlvorstand.

    Dann bleibt die erste Schicht von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Schichtwechsel ist um 13.00 Uhr. Um kurz vor 18.00 Uhr finden sich die Wahlhelfer:innen der 1. Schicht wieder im Wahllokal ein. Ab 18.00 Uhr beginnt die gemeinsame Auszählung durch alle Wahlhelfer:innen. Diese dauert bei einer Bundestagswahl üblicherweise bis ca. 20.00 Uhr.

    Gibt es eine Vergütung?

    Für die Teilnahme als Wahlhelfer:in wird ein Erfrischungsgeld i.H.v. 60,00 € ausgezahlt. 

    Aufgrund der Corona-Pandemie versucht die Stadt Stein, die Wahl möglichst kontaktlos durchzuführen. Für Hygienekonzepte und Sicherheitsmaßnahmen wird gesorgt.

    Die Tätigkeit als Wahlhelfer:in ist ein wichtiger Beitrag zu unserer Demokratie – ohne Wahlhelfer:innen keine Wahlen.

    Da möchte ich dabei sein! Was muss ich tun?

    Bitte wenden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder per Post an die

    Stadt Stein
    -Wahlamt-
    Steiner Hauptstraße 56
    90547 Stein

    Telefonisch unter: 0911 / 6801-1327

    E-Mail: m.niebler@stadt-stein.de

    (bitte mit Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Adresse)

    Für die Bereitschaft zur Mitwirkung an unseren demokratischen Prozessen bedanken wir uns schon im Voraus recht herzlich.

    gez.

    Rainer Lemnitzer
    Stadt Stein
    -Wahlamt-

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