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Geflügelpest - Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Fürth

    Ein Hahn
    Foto: Pixabay

    Zum Schutz der Geflügelbestände wird für den Landkreis Fürth eine Stallpflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden) angeordnet.

    Geflügel muss ab sofort in geschlossenen Ställen gehalten werden. Alternativ kann Geflügel unter Vorrichtungen gehalten werden. Diese müssen dann aber aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Die Allgemeinverfügung für die Stallpflicht ist auf der Homepage des Landkreises Fürth veröffentlicht. Darin finden Geflügelhalter auch hilfreiche Informationen zur zusätzlichen Aufzeichnungspflicht. Den Wortlaut der Allgemeinverfügung finden Sie hier.

    Hintergrund ist die Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – in der Wildvogelpopulation. In Nordbayern, auch Mittelfranken, sind mittlerweile auch Nutztierbestände betroffen. Durch die Stallpflicht und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in weitere Geflügelhaltungen verhindert werden.

    Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Tot aufgefundene Vögel sollten dennoch nicht angefasst werden. Der Fund insbesondere von Wasser- und Greifvögeln sollte stattdessen dem Veterinäramt des Landkreises Fürth unter der Rufnummer 0911 – 9773 1901 gemeldet werden.

    Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Fund der Polizeiinspektion Stein (Stadt Stein, Stadt Oberasbach und Markt Roßtal) unter der Rufnummer 0911 – 967 82 40 bzw. der Polizeiinspektion Zirndorf (restlicher Landkreis) unter der Rufnummer 0911 – 96 92 70 gemeldet werden. Die Vögel werden durch das Veterinäramt zur Untersuchung gebracht, um einen Überblick über das Seuchengeschehen zu behalten.
    Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort "Geflügelpest" verfügbar.

     

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