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Der Landkreis Fürth informiert

    Grenzkontrollen bei Einreise aus Österreich und Tschechien: Ausnahme von Einreisebeschränkungen

    Nachdem Tschechien und Tirol ab 14.02.2021 als Virusvariantengebiete eingestuft wurden, können nach einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums nur in sehr begrenztem Umfang Ausnahmegenehmigungen für eine Einreise nach Deutschland erteilt werden.

    Dies gilt für Personen aus Tschechien bzw. Tirol, die tatsächlich dringend für systemrelevante Tätigkeiten in systemrelevanten Betrieben benötigt werden.

    Das Landratsamt Fürth ist aufgefordert eine entsprechende Liste der betroffenen Betriebe inklusive Nennung der tatsächlich relevanten Tätigkeit an die Regierung von Mittelfranken zu übermitteln. Außerdem stellt das Landratsamt Fürth Bescheinigungen für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe, die aus Tschechien bzw. Tirol kommen, aus.

    Betroffene Betriebe, die in relevanten Tätigkeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Tschechien und Tirol beschäftigen, werden gebeten, sich bis Dienstag, 16.02.2021, um 10.00 Uhr per E-Mail unter wirtschaft(at)lra-fue.bayern.de ans Landratsamt Fürth zu wenden.

    Gemäß der Leitlinien zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des COVID-19-Ausbruchs gelten folgende Funktionen als systemrelevant:

     

    • Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte;

    • Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen; 

    • wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor; 

    • Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie; 

    • Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung; 

    • akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie; 

    • Informations- und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung; 

    • Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie- und Elektrotechniker; 

    • Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten;

    • ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker); 

    • Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete; 

    • Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/ 

    • Katastrophenschutzkräfte; 

    • Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal; 

    • Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter); 

    • Arbeitskräfte im Verkehrssektor, insbesondere: 

       

      • Personenkraftwagen-, Kleintransporter- und Kraftradfahrer, Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU- Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern; 

      • Linienflugzeugführer; 

      • Schienenfahrzeugführer; Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von Infrastrukturbetreibern, das mit der Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist; 

      • Arbeitskräfte in der See- und Binnenschifffahrt; 

       

    • Fischer; 

    • mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen.

    Weitere Informationen finden Sie unter www.landkreis-fuerth.de – Aktuelles zu Corona.

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