Sprungziele

Corona: 7-Tage-Inzidenz weiterhin über 50 - Allgemeinverfügung wird aufgehoben – Gültigkeit der Ampelstufe rot

    Das Landratsamt informiert: Die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 ist in den letzten Tagen im Landkreis Fürth weiter angestiegen. Die Zahl der Neuinfektionen beträgt zum jetzigen Zeitpunkt 80,6 pro 100.000 Einwohner (Stand RKI: 26.10.2020, 0:00 Uhr).

    Die Infektionslage im Landkreis Fürth wird durch die Koordinierungsgruppe täglich neu bewertet und überwacht. Aktuell kann das Ausbruchsgeschehen nicht mehr im Schwerpunkt auf eine einzelne Einrichtung des Landkreises zurückgeführt werden. Es wurden deshalb am 27.10.2020, 0:00 Uhr die aktuell geltende Allgemeinverfügung aufgehoben und die Maßnahmen der Ampelstufe rot greifen. 

    Eine Ausnahme der Regelungen der Stufe rot für die Maskenpflicht bei Grundschülern während des Unterrichts ist aktuell bei der Regierung von Mittelfranken beantragt. Als staatliche Behörde ist das Landratsamt grundsätzlich verpflichtet, die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu vollziehen. Ausnahmen können, wenn sie fachlich begründbar sind, nur im Einzelfall getroffen werden. Nach der fachlichen Bewertung und Einschätzung der Koordinierungsgruppe wäre eine solche Ausnahme für die Grundschüler begründbar und wurde deshalb der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. Erst mit der Genehmigung kann eine Allgemeinverfügung mit der Ausnahmeregelung zur Befreiung von der Maskenpflicht für Grundschulen erlassen werden. Sobald eine endgültige Rückmeldung der Regierung vorliegt, werden die Schulen entsprechend informiert.  

    Für Kindertageseinrichtungen bleibt es bis auf Weiteres bei der 2. Stufe nach dem Bayerischen Rahmenhygieneplan. Erst mit der 3. Stufe des Rahmenhygieneplans müsste der Betrieb dieser Einrichtungen auf eine Notbetreuung beschränkt werden.  

    „Das Infektionsgeschehen im Landkreis Fürth hat sich leider verschlechtert. Jeder einzelne ist gefordert dazu beizutragen, dass sich die Lage nicht weiter verschärft.“, so der Landrat.

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.