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Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsbehelf
Online Verfahren

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird in der Regel mit persönlicher Vorsprache beantragt.

Zum Termin wird folgendes benötigt:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • die Gebühr in Höhe von 13,- Euro

Alternativ können Auszüge aus dem Gewerbezentralregister mit dem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel auch direkt im Internet  über das amtliche Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragt und bezahlt werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte von der Homepage des Bundesamtes für Justiz: 

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

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