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Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisbehörde für Führerscheinanträge ist für die Steiner Bürgerinnen und Bürger, das Landratsamt Fürth. Dort können alle Arten von Führerscheinanträgen gestellt werden.

 

Folgende Anträge können (gegen eine Gebühr von 5,- Euro) auch bei der Stadt Stein gestellt werden und werden dann direkt an die Führerscheinstelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet:

  • Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht
  • Ersterteilung und Verlängerung der Klassen C, D und Taxi; Fahrgastbeförderung
  • Ausländischer Umtausch von Drittstaat und Anlage 11 FeV

Welche Unterlagen Sie zur entsprechenden Beantragung benötigen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Fürth.

 

Folgende Anträge sind nur beim Landratsamt Fürth, Fahrerlaubnisbehörde mit direkter Terminvereinbarung zu stellen:

  • Verlust oder Diebstahl
  • Namensänderung
  • Umtausch von „alt“ auf neu
  • Internationaler Führerschein
  • Ausländischer Umtausch EU
  • B96 und B196
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