Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coupons der Steiner Woche 2025
Veranstalter und Anbieter
Die Rabattcoupons werden von den teilnehmenden Partnern der Steiner Woche 2025 zur Verfügung gestellt. Herausgeber des Programmhefts ist die Stadt Stein. Für die Einlösung und die gewährten Vergünstigungen ist ausschließlich der jeweilige teilnehmende Partner verantwortlich.
Gültigkeit der Coupons
- Die Rabattcoupons sind nur während der Steiner Woche 2025 gültig.
- Eine Einlösung ist nur im angegebenen Zeitraum und bei den jeweils genannten Partnern möglich.
- Nach Ablauf der Steiner Woche 2025, sofern von den Teilnehmnern nicht explizit anders angegeben, verlieren die Coupons automatisch ihre Gültigkeit.
- Der Coupon vom Restaurant Apollon ist im gesamten Oktober 2025 gültig.
Einlösebedingungen
- Die genauen Einlösebedingungen (z. B. Mindestbestellwert, bestimmte Produkte, Leistungen oder Zeiträume) sind im jeweiligen Coupon im Programmheft angegeben.
- Pro Kunde und Kauf/Bestellung kann in der Regel nur ein Coupon eingelöst werden, sofern beim Coupon nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
- Eine Kombination mit anderen Rabatten, Aktionen oder Gutscheinen ist – sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt – ausgeschlossen.
Keine Barauszahlung / Nicht übertragbar
- Eine Auszahlung des Couponwertes in bar oder eine nachträgliche Anrechnung auf bereits getätigte Käufe ist ausgeschlossen.
- Rabattcoupons sind nicht übertragbar und nur für die im Programmheft angegebenen Leistungen gültig.
Missbrauch
Bei Manipulation, Missbrauch oder mehrfacher Nutzung behält sich der jeweilige Partner das Recht vor, den Coupon für ungültig zu erklären.
Haftung
Die Herausgeber des Programmhefts übernehmen keine Haftung für die Einlösung oder die gewährten Leistungen der teilnehmenden Partner. Etwaige Ansprüche aus der Nutzung der Coupons sind direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend zu machen.
Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des jeweiligen Anbieters.