Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
und Montag 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung- barrierefrei
Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 29.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Schulangelegenheiten
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