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Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Schulangelegenheiten
Kulturamt - Hausadresse

  • Montag - Freitag  8.00 - 12.00 Uhr
    und Montag 14.00 - 18.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • barrierefrei
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