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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Schulangelegenheiten
Kulturamt - Hausadresse

  • Montag - Freitag  8.00 - 12.00 Uhr
    und Montag 14.00 - 18.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

  • barrierefrei
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