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Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und Montag 14.00 - 18.00 Uhr
- barrierefrei
Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.
Beschreibung
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 28.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Gewerbewesen, Ordnungswesen
Rathaus Stein