Bebauungsplan für das Krügel-Areal
Der Stadtrat der Stadt Stein hat in seiner Sitzung am 02.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans für das „Südliches Krügel-Areal" für die Fläche des sogenannten ehemaligen „Möbelhaus Krügel" nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungspläne der Innenentwicklung, beschlossen. Der Bebauungsplan wird zwar ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt, trotzdem werden Umweltbelange wie Natur- und Artenschutz sowie Umweltstandards berücksichtigt und abgewogen.
Die Hauptplanungsziele sind:
Ausweisung eines neuen Wohngebiets (Geschosswohnungsbau) mit sozialer Infrastruktur (Kindertagesstätte) zum Zwecke der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum
Sicherung einer modernen städtebaulichen Gestalt durch entsprechende Festsetzungen zum Zwecke der Umsetzung von Ideen aus den Planungswerkstätten
Erhalt des Baumbestands im Nordwesten, Durchgrünung im Quartier zum Zwecke einer nachhaltigen Stadtentwicklung
Umsetzung eines Mobilitätskonzepts zum Zwecke der Ordnung des ruhenden Verkehrs
Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Zwecke der Errichtung von Wohnungen der einkommensorientierten Förderung (EOF)
Damit soll die ehemals gewerblich genutzte, dann brachliegende Fläche wieder nutzbar gemacht und konvertiert werden, damit ein dem Standort angemessenes Stadtquartier entsteht. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 36d „Südliches Krügel-Areal“, bestehend aus Planteil, Satzung und Begründung, liegt in der Zeit vom 27.07.2020 bis einschließlich 04.09.2020 im Rathaus der Stadt Stein (Hauptstraße 56, 90547 Stein), Stadtbauamt, Raum Nr. 14 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich natürlich auch in digitaler Form hier