- 0911/6801-1977
- info@stadt-stein.de
- www.stadt-stein.de
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und Montag 14.00 - 18.00 Uhr
- barrierefrei
Wahlhelfer; Berufung
Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 13.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Wahlen, Statistik, Datenschutzbeauftragter
Rathaus Stein