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Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und Montag 14.00 - 18.00 Uhr
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Straßenreinigung; Durchführung
Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Gemeinden.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 23.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Tiefbau, Straßen- und Wegebau, Bauhof
Rathaus Stein