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Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und Montag 14.00 - 18.00 Uhr
- barrierefrei
Straßennamen und Hausnummern; Vergabe
Straßennamensschilder und Hausnummern sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Orientierung im Gemeindegebiet. Das Anbringen von Straßennamensschildern ist die Folge einer gemeindlichen Straßenbenennung.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 21.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Erschließungsbeiträge
Rathaus Stein