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Melderegister; Beantragung einer Auskunftssperre oder Übermittlungssperre
Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 22.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Einwohnermelde- u. Passamt
Rathaus Stein