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Grundsteuer; Erhalt des Grundsteuerbescheids und Zahlung an die Gemeinde
Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die Gemeinde setzt die Grundsteuer anhand ihres Hebesatzes fest und versendet die Grundsteuerbescheide.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 12.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Grund-/ Gewerbe-/ Hundesteuer, Kanalbenutzungsgebühren
Rathaus Stein