- 0911/6801-1977
- info@stadt-stein.de
- www.stadt-stein.de
Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr und Montag 14.00 - 18.00 Uhr
- barrierefrei
Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 23.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Hochbau, Umweltangel., Sport- u. Spielplätze
Rathaus Stein