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Europa-, Bundestags- und Landtagswahl; Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Die Gemeindebehörden führen für jeden Wahlbezirk ein Verzeichnis der Wahlberechtigten.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
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Stand: 11.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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