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Am 22.3.2026 findet die Stichwahl zum Ersten Bürgermeister der Stadt Steinstatt. 

Eine erneute Benachrichtigung der Wahlberechtigten zur Stichwahl erfolgt nicht mehr. In den Wahlbenachrichtigungen, die Ihnen bis Mitte Februar übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem Sie abstimmen können.

Hinweise zur Briefwahl

1. Sie haben für eine mögliche Stichwahl bereits bei der Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt?

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die Stichwahl-Unterlagen an die Anschrift voraussichtlich ab dem 13.03.2026 übersenden werden, an die wir auch Ihre Unterlagen für die Hauptwahl übersandt haben.

2. Sie haben nur für die Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt?

Sie können Ihre Stimme im Stimmbezirk abgeben, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Sollten Sie auch hinsichtlich der Stichwahl Briefwahlunterlagen wünschen, so können Sie hierzu über das Bürgerserviceportal ab sofort Ihre Briefwahlunterlagen anfordern. 

Bitte beachten: Der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte QR-Code ist nur einmalig gültig und kann daher für die Stichwahl nicht erneut verwendet werden. 

3. Sie haben für die Hauptwahl keine Briefwahlunterlagen beantragt?

Sie können Ihre Stimme im Stimmbezirk abgeben, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.Sollten Sie auch hinsichtlich der Stichwahl Briefwahlunterlagen wünschen, so können Sie hierzu über das Bürgerserviceportal ab sofort Ihre Briefwahlunterlagen anfordern. 

Sollten Sie die beantragten Briefwahlunterlagen nicht bis 20.03.2026 erhalten haben melden Sie sich bis spätestens zu diesem Tag 15:00 Uhr an unser Wahl-Team. 
Telefonnummer: 0911 6801-0

Für Fragen zur Stichwahl steht Ihnen unsere Wahlzentrale gerne zur Verfügung. 

 

Am 8. März 2026 ist in Bayern Kommunalwahl. Sie bevorzugen die Briefwahl? Im Folgenden finden Sie einige Hinweis hierzu. Bitte beachten: Die Unterlagen dürfen erst ab Montag, 16. Februar 2026 herausgegeben oder verschickt werden!

Zur Anforderung Ihrer Briefwahlunterlagen bieten wir Ihnen vier Möglichkeiten an (Herausgabe/Versand ab 16.02.2026):

  1. online bis zum 3. März 2026 über unser Bürgerserviceportal unter der Rubrik „Briefwahl-Antrag“ oder
  2. durch Nutzung des QR-Codes per Smartphone ebenfalls auf Ihrer zugestellten Wahlbenachrichtigung oder
  3. durch Rücksendung Ihrer zugestellten und auf der Rückseite ausgefüllten Wahlbenachrichtigung (bitte Porto nicht vergessen!) oder
  4. persönlich ab dem 16. Februar im Rathaus, Zimmer 3 und Zimmer 20 abholen – hierfür sind Wahlbenachrichtigung und Ausweis erforderlich!

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Sie kann daher nicht elektronisch erfolgen.

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort im Rathaus auszufüllen. Es stehen zwei Wahlkabinen bereit. 

Sie können Ihre ausgefüllten und verschlossenen Briefwahlunterlagen an der Information abgeben oder in den Briefkasten am Rathaus (spätestens bis Sonntag, 8. März 2026, 18 Uhr) einwerfen.

Briefwählerinnen und Briefwähler sind selbst für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefs an die zuständige Stelle verantwortlich; auch das Transportrisiko liegt bei ihnen. Der Wahlbrief muss auf jeden Fall spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus der Stadt Stein (Hauptstraße 56, 90547 Stein) eingehen.

In einem Abstimmungsraum darf der Wahlbrief nicht abgegeben werden, weil für die Zulassung und Auszählung der Wahlbriefe besondere Briefwahlvorstände zuständig sind, die auch in anderen Räumen untergebracht sind.


Mögliche Stichwahl am 22. März

Erhält bei der Bürgermeisterwahl kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am Sonntag, 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Bewahren Sie daher bitte Ihre Wahlbenachrichtigung für den Fall einer Stichwahl auf!

Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie hier