Stadt Stein senkt Grundsteuer rückwirkend um 80 Hebesatzpunkte – Bürgermeister Kurt Krömer hält sein Versprechen vom Januar 2025

Die Stadt Stein senkt die Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2025. Das bedeutet: Alle Grundstückseigentümer in Stein zahlen weniger Grundsteuer als ursprünglich geplant war. Diese Entscheidung hat der Stadtrat auf Vorschlag von Steins Bürgermeister Kurt Krömer und der Verwaltung in seiner Sitzung am 30. September 2025 einstimmig beschlossen.
„Ich habe Anfang des Jahres öffentlich bei den Bürgerversammlungen wie auch in persönlichen Bürgergesprächen versprochen, dass wir nicht mehr Grundsteuer einnehmen wollen, als wir in unserem Haushalt bereits 2024 einstimmig beschlossen haben.“ so Bürgermeister Kurt Krömer. „Heute kann ich sagen: Ich halte mein Wort und mein Versprechen, denn die Glaubwürdigkeit ist mir sehr wichtig. Wir senken rückwirkend die Grundsteuer.“
Zu Beginn des Jahres 2025 hatte das Stadtoberhaupt auf den Bürgerversammlungen in Stein und Gutzberg ganz offen erklärt, warum die Grundsteuer erhöht werden musste. Erhebliche Mehrausgaben durch die Kreisumlagenerhöhung des Landkreises Fürth in Höhe von über 2,5 Mio. Euro seit 2024, tariflich bedinge Personalkostensteigerungen aber auch eine deutliche Erhöhung der Ausgaben an Betriebskostenzuschüsse für die Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen in Höhe von 2,7 Mio. Euro sowie der Neubau eines dringend benötigten Kinderhortes mit 200 Betreuungsplätzen für 3,5 Mio. Euro zwangen den Stadtrat zum Handeln. Diese Mehrausgaben bei den Pflichtaufgaben, die wir von Seiten des Staates auferlegt bekommen, aber keine ausreichende Gegenfinanzierung dafür erhalten, bringt die Stadt Stein wie auch alle anderen bayerischen Kommunen in eine schwierige finanzielle Lage. „Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt im Landkreis Fürth noch Kommunen, die noch keinen genehmigten Haushalt haben“ so Krömer weiter, der auch Vorsitzender des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetages ist. „solch eine prekäre Finanzsituation in den Kommunen haben wir noch nicht gehabt.“ Gleichzeitig versprach Krömer zum Jahresbeginn aber auch ganz deutlich: „Wenn sich herausstellt, dass die Stadt durch die Steuererhöhung mehr einnimmt als veranlagt, dann wird die Grundsteuer wieder gesenkt – und das auch rückwirkend. Und genau das haben wir nun dem Stadtrat vorgeschlagen und dies wurde nun beschlossen.“
Inzwischen liegen bis auf rund 260 Objekte die Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt vor, sodass eine genauere Vorausberechnung möglich war. Das Ergebnis: Die Stadt hat mehr Grundsteuer eingenommen als im Haushalt eingeplant. Deshalb können die Hebesätze nun gesenkt werden.
Konkret sieht das so aus:
- Die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) wurde ursprünglich mit einem Hebesatz von 603 Prozent festgesetzt. Da aber 827 Euro mehr eingenommen wurden als geplant (geplant waren 34.000 Euro), kann der Hebesatz jetzt auf 590 Prozent gesenkt werden.
- Bei der Grundsteuer B (für alle anderen Grundstücke – also z. B. Eigenheime, Mietshäuser oder Gewerbeflächen) lag der ursprüngliche Hebesatz bei 765 Prozent. Auch hier wurde mehr eingenommen als erwartet. Deshalb kann der Hebesatz nun deutlich auf 685 Prozent gesenkt werden – das sind 80 Prozentpunkte weniger. Insgesamt werden damit 350.379 Euro weniger eingenommen, ohne dass der städtische Haushaltsansatz dabei ins Minus rutscht.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten in den kommenden Wochen einen neuen Grundsteuerbescheid. Wer zu viel gezahlt hat, bekommt das Geld automatisch mit der vierten Abschlagszahlung am 15. November 2025 verrechnet. Niemand muss hierzu tätig werden und dafür auch keinen Antrag stellen.
Ein Hintergrund, den viele Bürgerinnen und Bürger nicht kennen: Seit diesem Jahr gilt in Bayern das neue bayerische Grundsteuergesetz. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern zählt in Bayern nicht mehr der Wert des Grundstücks und der Immobilie wie auch die Lage des Grundstückes, sondern nur noch die Grundstücks- und Gebäudefläche. Das bedeutet: Ein Grundstück in Stein wird genauso behandelt wie ein Seegrundstück am Tegernsee – auch wenn dieses zigmal mehr wert ist. Das hat der Bayerische Landtag mit dem Flächenmodel so beschlossen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo weiterhin verschiedene Aspekte bei der Grundsteuerberechnung mitberücksichtigt werden.
Zudem hat Bayern die vom Bund erlaubte Grundsteuer C nicht eingeführt. Diese hätte Städten wie Stein erlaubt, unbebaute, aber bebaubare Grundstücke höher zu besteuern – um Spekulation zu vermeiden. Andere Bundesländer haben davon Gebrauch gemacht, Bayern nicht.
Diese politischen Entscheidungen auf Landesebene führen dazu, dass Städte wie Stein weniger Spielraum haben, um ihre Einnahmen gerecht zu gestalten. Gleichzeitig steigen die Ausgaben, während Zuweisungen vom Freistaat Bayern sinken. Trotzdem hat der Stadtrat beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger spürbar zu entlasten, sobald es rechtlich und finanziell möglich war. Und das ist nun geschehen.