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Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Stadt Stein

Vorgaben der Bundesregierung und des Freistaats Bayern zur Energiewende sowie zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 sehen einen massiven Ausbau von erneuerbaren Energien vor. Dies stellt auch die Kommunen vor entsprechender Herausforderungen, wie z.B. eine mögliche Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

Auch die Stadt Stein möchte diese Herausforderung der Energiewende angehen und hat sich hierzu einen Kriterienkatalog für die Beurteilung von möglichen künftigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet gegeben.

In den Sitzungen des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 26.01.2023 bzw. im Stadtrat am 31.01.2023 wurde ein entsprechender Katalog verabschiedet, der künftig die Abwägungs- und Beurteilungsgrundlage für Freiflächen-Photovoltaikanlagen darstellt.

Es handelt sich um einen Katalog von Kriterien, die die Zulässigkeit dieser Anlagen regeln soll, welche letztendlich ab einer Größe von 2ha bis 5ha über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit einem städtebaulichen Vertrag geplant und realisiert werden sollen. Der Kriterienkatalog umfasst dabei Grundsätze für die Etablierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, deren Auswirkung auf die Sichtbarkeit und auf das Landschaftsbild sowie Vorgaben im Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen, ebenso wie die Boden-, Natur- und Artenschutzverträglichkeit der Anlage. Abschließend werden noch kommunale Interessen sowie die regionale Wertschöpfung als Beurteilungskriterien genannt.

Auf dem rund 1.951ha großen Steiner Gemeindegebiet sind innerhalb der nächsten 5 Jahre max. 1 % (19,5ha) für Freiflächen-Photovoltaikanlagen vorgesehen.

Nach aktuellen Förderrichtlinien ist das Gebiet des Landkreises Fürth nicht in die mögliche Bezuschussung aufgenommen, so dass nicht davon ausgegangen wird, dass übermäßig viele große PV-Anlagen im Stadtgebiet beantragt und errichtet werden sollen.Nach einer verwaltungsmäßigen Vorprüfung des Antrags i.S.d. Kriterienkatalogs würde dann eine Beratung im Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss bzw. im Stadtrat diesbezüglich erfolgen, ob ein notwendiger Bebauungsplan (mit Bürgerbeteiligung) aufgestellt werden soll.

Der Kriterienkatalog mit Präambel ist HIER hinterlegt. Die Begründung (Hintergrund) finden Sie HIER und die dazugehörige Übersichtkarte der möglichen Flächen im Steiner Stadtgebiet zum Download im Anhang dieser Meldung.