Die zentralen Aufgaben der Hauptverwaltung sind:
- Geschäftsleitung und Organisation
- Kommunal- und Ortsrecht
- Sitzungsdienst
- Stadtrats- und Ausschussangelegenheiten
- zentrale Steuerungs- und Querschnittsaufgaben
- Beschaffung
Zudem gehören zur Hauptverwaltung alle unter "untergeordnete Organsationseinheiten" aufgeführten Fachbereiche.