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Wichtige Information für Eltern schulpflichtiger Kinder

    Im Zusammenhang mit dem vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 13. März 2020 verfügten Betretungsverbots für Schulen möchten wir Sie um Beachtung der folgenden Punkte bitten: 1. Beantragung der Notfallbetreuung an der Schule Die Notfallbetreuung an Schulen ist ausschließlich für Erziehungsberechtigte vorgesehen, die in Bereichen der sogenannten kritischen Infrastruktur tätig sind. Ein entsprechendes Formular, mit dem Sie eine Berechtigung zu einer Kinderbetreuung im…

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