Wichtige Mitteilung der Finanzverwaltung
Betrifft Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer, Kanalbenutzungsgebühren und Friedhofsangelegenheiten
Aufgrund von Personalengpässen und des hohen Arbeitsaufwandes ergeben sich derzeit längere Bearbeitungs-zeiträume in den zuvor genannten Bereichen.
Wir bitten um Verständnis und sind bemüht die Rückstände schnellstmöglich abzuarbeiten.
Hinweis zur Grundsteuer:
Sollte bereits ein Eigentümerwechsel im Jahr 2020 erfolgt sein und Ihnen aktuell noch kein Grundsteuer-bescheid der Stadt Stein ab 2021 vorliegen, weisen wir daraufhin, dass der bisherige Eigentümer weiterhin Steuerschuldner bis zur Umschreibung bleibt. Die Neufestsetzung/Aufhebung erfolgt rückwirkend.
Ihre Finanzverwaltung