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Regelungen für Sitzungen des Steiner Stadtrates

Für die Teilnahme an den Sitzungen des Stadtrates der Stadt Stein und seiner Ausschüsse gilt die 3G-Regelung („geimpft, getestet, genesen“) entsprechend § 3 der 14. BayIfSMV

Wir bitten um Beachtung, dass der Zugang zu den Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse von der Vorlage eines aktuellen negativen Tests (PCR-Test max. 48 Stunden, PoC-Schnelltest max. 24 Stunden alt), einem Genesungsnachweis oder eines vollständigen Impfnachweises abhängig ist. Selbsttest können nicht berücksichtigt werden.

Der Nachweis ist vor Einlass in das Gebäude unaufgefordert vorzuzeigen; andernfalls wird ein Zutritt nicht gestattet.

Weiterhin gelten die allgemeinen Verhaltensregelungen und die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m sowie die Maskenpflicht - medizinische Maske oder alternativ FFP2/FFP3–Maske -  im Gebäude sowie auf den Verkehrsflächen.