Naturbestattungsanlage Neuer Friedhof Stein - Bitte um Beachtung der geltenden Regeln

Die Naturbestattungsanlage auf dem Neuen Friedhof in Stein ist ein wunderschön gestalteter Ort. Im Mittelpunkt steht dabei das Gedenken an einen Verstorbenen. Angehörige und Freunde haben die Möglichkeit, dort Steine abzulegen. Nun hat es leider in der Vergangenheit überhandgenommen, dass dort die Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Damit es künftig wieder zu einem naturbelassenen Erscheinungsbild führt, bitten wir um Folgendes:
Platzieren Sie dort bitte nur Kieselsteine in einer Größe zwischen 15 bis 25 cm. Es dürfen keine besonderen Materialien wie beispielsweise Marmor, Kristall oder ähnliches verwendet werden. Auch sind Bilder der Verstorbenen, Bronzefiguren oder Tafeln nicht zulässig. Kurz zusammengefasst alles, was der Idee der Naturbestattung entgegensteht.
Zum Hintergrund dieser Regelungen möchten wir noch erwähnen, dass die Naturbestattungsanlage von einer unabhängigen Jury zu einer der schönsten Anlagen im Landkreis gewählt wurde und wir diesen Charakter erhalten möchten.
Es besteht direkt bei der Friedhofsverwaltung die Möglichkeit, sich einen Stein auszusuchen. Im Zuge dessen werden Sie darüber informiert, dass außer einer Beschriftung durch den Steinmetz der Stein nicht weiter bearbeitet werden darf. Geregelt ist dies gemäß § 17 (4) der Friedhofs- und Bestattungssatzung.
Alternativ haben Sie natürlich auch die Möglichkeit einer Urnenbestattung oder Erdbestattung in einem Einzel- oder Familiengrab.
Unsere Mitarbeiter des Friedhofes helfen Ihnen natürlich gerne, sollte es Unklarheiten geben. Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe, damit die Naturbestattungsanlage auch künftig ein schöner Gedenkort bleibt.