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Stadt Stein

Information über die Änderung der Bekanntmachungsart in den Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz

Ab dem 01. Juli 2026 werden alle öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachungen und Auslegungen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ausschließlich auf der Internetseite der zuständigen oberen Flurbereinigungsbehörde des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken 

https://www.ale-mittelfranken.bayern.de/399345/index.php

veröffentlicht und somit für die Beteiligten eines Verfahrens zugänglich gemacht.

D.h. die bisher üblichen Formen der öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachung -  Aushang durch Anschlag an den Amtstafeln und Abdruck im Amtsblatt- wird für die ab 01. Juli 2026 zu veröffentlichenden Bekanntmachungen nach dem FlurbG nicht mehr verwendet werden.