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Gebührenanpassung beim Personalausweis

Aktuelles

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 der Verordnung zur Entlastung der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.

Aufgrund gestiegener Kosten sowohl beim Ausweishersteller als auch bei den ausstellenden Behörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises bundesweit angepasst. Ziel dieser Maßnahme ist es, weiterhin eine kostendeckende Bearbeitung durch die Personalausweisbehörden sicherzustellen.

Die neuen Gebühren gelten ab dem 07. Februar 2026 und betragen:

  • 46,00 Euro für Antragstellerinnen und Antragsteller ab 24 Jahren
  • 27,60 Euro für Antragstellerinnen und Antragsteller unter 24 Jahren

Die Stadt Stein weist darauf hin, dass diese Gebührenänderung auf einer bundesgesetzlichen Regelung beruht und daher nicht im Entscheidungsspielraum der Kommune liegt.