Bekanntmachung
Bekanntmachung nach Art. 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten gegen die Weitergabe ihrer Daten (Melderegisterauskünfte) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen