Informationen zu Corona
Hier finden Sie die aktuelle Informationen darüber, in welche Stufe der Ampel sich der Landkreis Fürth und damit auch die Stadt Stein befindet. Bitte informieren Sie sich regelmäßig.
Alle aktuellen Meldungen haben wir in der Kategorie "Corona" für Sie zusammengefasst.
Dieser Link führt Sie direkt zu dieser Nachrichten-Übersicht.
Rathaus mit Terminvereinbarung erreichbar
Die Stadtverwaltung ist für Sie da. Allerdings bitten wir Sie, für Ihr Anliegen einen persönlichen Termin zu vereinbaren, da nur mit Termin der Zutritt ins Rathaus möglich ist.
Sie erreichen und schriftlich, per E-Mail oder telefonisch. Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Wenn Sie ins Rathaus kommen, sind Sie verpflichtet, eine Schutzmaske zu tragen. Auch unsere Mitarbeiter tragen während des Bürgerkontakts Masken. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Einzahlungen sollen, soweit möglich, bargeldlos erfolgen. Neben der bisherigen EC-Zahlungs-Möglichkeit, steht ab sofort auch die Zahlung mit Kreditkarte zur Verfügung.
Personen, die keine Terminvereinbarung nachweisen können, dürfen leider nicht ins Rathaus. Hier bitten wir um Ihr Verständnis.
- Standesamt: Geburten und Sterbefälle
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Das Standesamt ist für die Geburtsanzeigen und Sterbefälle erreichbar. Bitte wenden Sie sich zunächst telefonisch oder per Mail an die Mitarbeiter.
- Standesamt: Hochzeiten
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Bitte beachten Sie, dass es zu Einschränkungen der Gästezahl bei einer Trauung kommen kann.
Auf dem Rathausvorplatz sind die aktuellen Vorgaben für Zusammenkünfte im Freien einzuhalten.
Beim Standesamt erfahren Sie aktuelle Regelungen und können die Verschiebung von Terminen oder individuelle Fragen klären
Kontakt: Herr Eisele
Telefon: 0911/6801-1320
- Sozialamt: telefonische Beratung
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Durch die Einschränkungen im öffentlichen Leben können auch Menschen in existentielle Schwierigkeiten geraten, die bislang noch nie mit den Sozialbehörden in Berührung kamen. Auch hier bieten wir Beratung an.
- Einwohnermelde- und Passamt
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Das Einwohnermelde- und Passamt ist nur mit Terminvereinbarung erreichbar.
Bitte wenden Sie sich telefonisch oder per Mail an die Mitarbeiter.
Stein hält zusammen!
Die Öffnungszeiten und besonderen Serviceangebote von Steiner Einzelhändlern und Dienstleistungsbetrieben finden Sie hier: #steinhältzusammen.
- Sicherheitshinweise
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Seit dem 27. April haben die Geschäfte in Stein wieder regulär geöffnet. Bitte beachten Sie, dass es bei Ihrem Besuch in Geschäften Pflicht ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die Geschäfte setzen zu Ihrem Schutz weitere Maßnahmen ein, wie die Begrenzung der zugelassenen Kunden im Laden, abgetrennte Wartebereiche, die Wahrung eines 1,5 m-Mindestabstands, Gesichtsmasken für das Personal und wenn sinnvoll Plexiglastrennscheiben.
Auch die Steiner Handwerksbetriebe arbeiten regulär für Sie weiter. Bei ihrem Einsatz halten die Handwerksbetriebe selbstverständlich die nötigen Sicherheitsstandards, wie das Tragen von Masken, den Einsatz von Desinfektionsmitteln und die Wahrung von Sicherheitsabständen ein.
Wichtige Hinweise für Unternehmen
- Wichtige Informationen und Links
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Häufig gestellte Fragen zur Corona-Krise und Wirtschaft
Informationen für die Wirtschaft aus dem Landkreis Fürth
Aktuelle Informationen vom Staatsministerium für die Wirtschaft
- Anträge für die Überbrückungshilfe II
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Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Link zur Überbrückungshilfe-Plattform (für die Antragstellung)
- Überbrückungshilfe III
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Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Das Programm wird als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und deutlich erweitert.
- Außerordentliche Wirtschaftshilfe für von der Schließung temporär betroffene Unternehmen
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Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest.
Hier geht's zur Novemberhilfe beim Ministerium
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) wird als Dezemberhilfe aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EUBeihilferechts für von diesen Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen verlängert.
- Maßnahmenpaket der Bundesregierung
- Soforthilfe für kleine Betriebe (Bayern)
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Hier gibt es Soforthilfe für kleine Betriebe
Hier finden Sie das Antragsformular zur Soforthilfe
Zuständige Bewilligungs- und Vollzugsbehörden für Betriebe und Freiberufler im Landkreis Fürth:
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Tel. 0981 53-1320 - Soforthilfe für kleine Betriebe (Bund)
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Wichtiger Hinweis zur Antragstellung:
Dieses Programm ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge sollen deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden. Bund und Länder haben sich am 29. März 2020 mit einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt, wie die Anträge auf Sofort-Hilfe in den Ländern gestellt und schnell und unbürokratisch bearbeitet werden können.
Zuständige Bewilligungs- und Vollzugsbehörden für Betriebe und Freiberufler im Landkreis Fürth:
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Tel. 0981 53-1320 - Steuerliche und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen
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23.03.2020 - Information der Stadt Stein
Soweit es sich um Stundungsanträge bezüglich Einkommen-, Körperschaft- sowie Umsatzsteuer handelt, hat das Landesamt für Steuern ein vereinfachtes Antragsformular zum Download bereitgestellt.
- Stundungen von Steueransprüchen
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Hier finden Sie das Formular zur Stundung von Steueransprüchen
Städtische Einrichtungen
- Musikschule und Jugendblasorchester
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Regulärer Präsenzunterricht findet derzeit nicht statt.
Der Einzel und Kombi-Unterricht wird, wie schon im Dezember, online durchgeführt.
Noch können wir keine Aussage darüber treffen, ob und in welcher Form wir im Februar den Präsenzunterricht wieder aufnehmen können.
Es liegt unseren Lehrkräften und dem Leitungsteam natürlich am Herzen, den Kontakt zu unseren Schüler*innen und Ihnen auch in dieser schweren Zeit intensiv zu pflegen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
- Stadtbücherei - ab 1. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021 geschlossen
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Vom 1. Dezember bis 31. Januar bleibt die Bücherei geschlossen
Aufgrund des Kabinettsbeschlusses vom 26. November 2020 werden alle Öffentlichen Bibliotheken in Bayern, so auch unsere Stadtbücherei, geschlossen. Zum derzeitigen Stand gilt die Schließung bis einschließlich 31. Januar 2021. Alle entliehenen Medien werden automatisch über die Weihnachtsferien bis 15. Februar 2021 verlängert. In dieser Zeit fallen für Sie keine Versäumnisgebühren an.
Telefonisch sind wir Mo, Di, Do, Fr 14-18 Uhr und Mi 9-13 Uhr unter 0911/6704815 erreichbar oder per Mail unter buecherei(at)stadt-stein.de.
Die Onleihe digitaler Medien in der E-Ausleihe Franken steht Ihnen natürlich weiterhin 24 Stunden am Tag zur Verfügung.
Möchten Sie sich während der Schließzeit einen Leseausweis ausstellen lassen, kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche Adventszeit - hoffentlich mit der passenden Lektüre! Bleiben Sie gesund und auf ein baldiges Wiedersehen!
"Library to go" - muss leider ausgesetzt werden
Aufgrund der Untersagung von "Click & Collect" im Rahmen von § 12 der 11. BayIfSMV dürfen wir leider unseren kostenloser Abholservice bis auf Weiteres nicht mehr anbieten.
- vhs Stein
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Auf Grund der aktuellen Entwicklung müssen alle vhs-Kurse zunächst bis Ende Januar 2021 pausieren.
- Spielplätze - bleiben geöffnet
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Die Spielplätze im Stadtgebiet Stein bleiben geöffnet.
Bitte achten Sie auch auf dem Spielplatz für den gebotenen Mindestabstand von 1,5 Metern. Weichen Sie gegebenenfalls auf weniger stark besuchte Plätze aus.
- Die Tafel - Ausgabestelle Stein
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In der Ausgabestelle besteht Mundschutzpflicht und die Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Pro Person werden nur fertig gepackte Tüten abgegeben, es ist keine Auswahl wie sonst möglich.Die Kleiderkiste bleibt bis auf weiteres geschlossen.
- Sportstätten
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Die Sporthallen und Außensportanlagen am Weihersberg und Waldsportpark sind bis auf Weiteres für den Trainings- und Spielbetrieb gesperrt.
Setzen Sie sich dazu bitte mit Frau Brückner in Verbindung (p.brueckner(at)stadt-stein.de).
- Aussegnungshalle und Friedhof
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Die Höchstteilnehmerzahl an der Bestattungsfeier beträgt 25 Personen.
Engster Familienkreis umfasst Verwandte in gerader Linie, ggf. Ehepartner.
Die Personenzahl wird inkl. Bestattungspersonal, Pfarrer etc. gerechnet.
Auf Friedhöfen gilt zudem die Regelung, die auch auf Parks und Grünanlagen zutrifft: halten Sie genügend Abstand (mindestens 1,5m) zu anderen Personen und tragen Sie Masken. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Veranstaltungen
Die Stadt Stein hat entschieden, folgende Veranstaltungen abzusagen:
- Absagen von großen Veranstaltungen in Stein
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- "Der Klappstuhl rockt" am 15. Mai und 10. Juli
- Kulturfrühling, Stadtfest und Familien-Stadt-Rallye am 16. und 17. Mai
- "Der Stadtpark klingt" am 28. Juni
- Schlosskonzert am 18. Juli
- Open-Air-Kino der Stadtwerke Stein am 23. Juli
- verkaufsoffenen Sonntage im Mai und August
- Kirchweih Bertelsdorf-Eckershof 20.06. – 21.06.2020
- Kirchweih Oberweihersbuch und Gutzberg 03.07. – 06.07.2020
- Kirchweih Stein 28.08. – 01.09.2020.
- Deutenbacher Kirchweih
- Lange Nacht der Kultur 25.09.2020
- Weihnachtsmarkt in Stein 28. – 29.11.2020: hier die entsprechende Pressemeldung