Wichtiger Hinweis betreffend Grund- und Gewerbesteuer
Die zum 15.02.2021 fälligen Zahlungen für Grund- und Gewerbesteuer können aus betrieblichen Gründen erst später abgebucht werden.
Ein genaues Datum wird rechtzeitig bekannt gegeben. Ein Nachteil für Sie als Steuerzahler/-in entsteht hierdurch nicht.
Wir bitten von telefonischen Rückfragen hierzu abzusehen.
Ihre Finanzverwaltung