Wichtige Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen
Sonderöffnungszeiten für Briefwähler:innen zur Bundestagswahl
Am Freitag, 24. September 2021, hat das Einwohnermeldeamt zur Abholung der Briefwahlunterlagen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet.
Am Samstag, 25. September, hat das Einwohnermeldeamt (Zimmer 8) für Notfälle bei plötzlicher Erkrankung von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
Am Sonntag, 26. September können Briefwahlanträge im Falle einer plötzlichen Erkrankung ebenfalls noch bis 15.00 Uhr beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass die plötzliche Erkrankung nachgewiesen werden muss, am besten durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Bitte halten Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Abstimmungsbenachrichtigungen, sowie Ihren Personalausweis bereit.
Wegen der Corona-Auflagen benutzen Sie bitte die Sprechanlage links neben der Eingangstür. Sie werden danach umgehend abgeholt.
Sie können die Briefwahlunterlagen auch online beantragen. Die Beantragung ist bis 22. September 2021, 12 Uhr, möglich. HIER GEHT ES ZUM ONLINEANTRAG