Tempo 30 in der Mühlstraße

In der Mühlstraße wurde jetzt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ausgeweitet. Ursprünglich galt dies nur direkt vor der Schule und vor dem Altenheim im Feuerweg. Nun wurde die gesamte Mühlstraße auf Tempo 30 reduziert.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die hohe Verkehrsbelastung. Täglich fahren rund 4000 Fahrzeuge durch die Straße, was zu sehr hohen Lärmpegeln führt. Ein gesundes Wohnen ist dadurch nicht möglich. Auslöser für die Maßnahme waren Beschwerden der Anwohner über den Verkehrslärm. Diese hatten die Stadt Stein gebeten, in diesem Bereich tätig zu werden. Die Stadt hat die Anregungen aufgegriffen und ein Lärmschutzgutachten in Auftrag gegeben. Die Berechnungen zeigten, dass die Beschwerden berechtigt sind. Die Lärmpegel lagen deutlich über den zumutbaren Werten. Tagsüber sind etwa 55 -60 Dezibel (dB) akzeptabel, in der Mühlstraße wurden jedoch bis zu 70 dB errechnet. Nachts wären 45 dB vertretbar, hier wurden jedoch bis zu 65 dB errechnet, was einen ruhigen Schlaf erschwert. Als weitere Umweltbelastung sind auch noch die Immissionen, wie Autoabgase, zu nennen, die in der Mühlstraße durch eine reduzierte Geschwindigkeit gesenkt werden können. Aufgrund dieser Ergebnisse aus dem Gutachten wurde die Stadtverwaltung aktiv und beantragte Tempo 30 für die gesamte Mühlstraße. Der Bauausschuss beschloss im Januar die Geschwindigkeitsbegrenzung, die anschließend beim Landratsamt beantragt wurde. Nachdem jetzt die Genehmigung vorliegt, wurde die gesamte Mühlstraße entsprechend ausgeschildert. Der Schutz vor Straßenlärm ist nicht nur in der Mühlstraße, sondern in der gesamten Stadt Stein ein Thema. In vielen Wohngebieten wurden auch aus diesem Grund bereits umfangreiche Tempo-30-Zonen eingerichtet. Die Mühlstraße gehört zu den meistbefahrenen Straßen in städtischer Verantwortung, konnte aber bisher nicht als Haupterschließungsstraße auf Tempo 30 reduziert werden. Erst eine Änderung in der StVO machte dies möglich. Auch auf der Hauptstraße befürwortet die Stadt Tempo reduzierende Maßnahmen, jedoch sind hier das Landratsamt und das staatliche Bauamt gefordert, da es sich um eine Bundesstraße handelt.