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Sind Pass und Ausweis noch gültig?

    Foto: Stadt Stein

    Immer wieder kommt es vor, dass die Reise gebucht ist, die Koffer gepackt sind, man einen letzten Blick in den Reisepass wirft und mit Schrecken feststellt, dass dieser bereits abgelaufen ist. Überprüfen Sie daher Ihre Personalausweise und Reisepässe rechtzeitig vor Reisebeginn am besten schon, wenn Sie Ihren nächsten Urlaub planen.

    Denken Sie bitte auch an Ihre Kinder. Denn Ihr Kind benötigt bei Auslandsreisen ebenfalls einen eigenen Pass oder Ausweis (auch Babys und Kleinkinder).

    Grundsätzlich gilt:

    Eine Verlängerung abgelaufener Ausweise oder Pässe ist nicht möglich. Die Gebühren für neue Ausweisdokumente sind bei Antragstellung zu entrichten.

    Zur Beantragung ist eine persönliche Vorsprache beim Ausweis- und Passamt erforderlich.

    Vereinbaren Sie daher telefonisch einen Termin bei uns oder kommen Sie einfach zu den gewohnten Öffnungszeiten vorbei.

    Nachdem für den Besuch des Rathauses während der gesamten Dauer der Pandemie ein Termin erforderlich war, ist der Zutritt seit dem 27. Februar 2023 auch wieder ohne Termin möglich. Nachdem die Terminregelung vor allem im Einwohnermeldeamt so positiv angenommen wurde, können auch weiterhin Termine reserviert werden. Vor allem, wenn man eventuelle Wartezeiten umgehen möchte, ist dies sinnvoll. Einen Termin vereinbaren Sie am besten per E-Mail an ewo@stadt-stein.de unter Angabe Ihrer Telefonnummer und Ihres genauen Anliegens. Unsere Mitarbeiter:innen rufen Sie dann zurück, um einen geeigneten Termin mit Ihnen zu vereinbaren. Alternativ melden Sie sich telefonisch unter den Tel. 0911 / 6801 - 1323, - 1324, - 1325 und - 1326.

    Bitte beachten Sie, dass ein Reisepass mindestens 1 Monat vor Ablauf der Gültigkeit (bzw. vor Reisebeginn) beantragt werden sollte.

     

    Welche Dokumente zur Einreise in andere Staaten benötigt werden, hängt von den Einreisebestimmungen des Zielreiselandes ab. Es ist daher dringend erforderlich, dass sich Reisende rechtzeitig vor Reiseantritt bei der jeweiligen Botschaft oder beim Reiseveranstalter selbst nach den aktuellen Einreiseformalitäten erkundigen. Die Passbehörden sind nicht befugt, verbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen in andere Länder zu erteilen.

    Über Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreise- und Sicherheitsbestimmungen der Länder können sich Reisende unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
     

    Ihr Ausweis- und Passamt

     

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