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Schöffenwahl 2023 – Schöffen gesucht

    Hammer und Gesetzbuch
    Foto: Pixabay

    Im Frühjahr 2023 werden bundesweit die Laienrichter:innen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Für die Stadt Stein werden insgesamt 11 Personen gesucht, die am Amtsgericht Fürth und Landgericht Nürnberg-Fürth als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

    In Verhandlungen des Strafrechts bezeichnet man die ehrenamtlichen Richterinnen traditionell als "Schöffinnen" und die ehrenamtlichen Richter als "Schöffen". Mit ihrer Mitwirkung und ihrer Stimme greifen sie in die Grundrechte ihrer vor Gericht stehenden Mitmenschen ein, denn sie nehmen u.a. an der Hauptverhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme teil wie die Berufsrichter:innen, und sie beeinflussen das Verfahren und das Urteil. Somit ist es ein immens verantwortungsvolles Amt, das die Laienrichterin / der Laienrichter bekleidet.

    Die ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen werden jeweils für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Die nächste Schöffenwahl findet im Frühjahr 2023 für die Amtsperiode 2024 bis 2028 statt.

    Auch die Stadt Stein muss für die Schöffenwahl eine Vorschlagsliste aufstellen. In diese können Deutsche, die in Stein wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahren alt sind, aufgenommen werden.


    Allgemeine Voraussetzungen für die Eignung als Schöffin / Schöffe und als Jugendschöffin / Jugendschöffe

    • Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtliche oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdienerinnen / Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen / Schöffen gewähltwerden.
    • Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin / eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
    • Schöffinnen / Schöffen in Jugendstrafsachen (Jugendschöffinnen / Jugendschöffen) sollten zusätzlich in der Jugenderziehung über Befähigung und Erfahrung verfügen. Diese Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht zusätzlich in die Vorschlagsliste der Schöffen(Erwachsenenstrafsachen) aufgenommen werden.

    Interessierte Personen bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 17.03.2023 beim Ordnungsamt der Stadt Stein, Hauptstr. 56, 90547 Stein (Tel.: 0911/6801-1332) Mail: b.urban(at)stadt-stein.de.

    Die Formulare für die Bewerbung um die Aufnahme in die Vorschlagsliste stehen Ihnen HIER ALS DOWNLOAD zur Verfügung.

    Weitere Informationen zur Schöffenwahl finden Sie HIER

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