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Kommunale Wärmeplanung (kWP) der Stadt Stein

    Zum 01.01.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Hierdurch werden die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass bis zum 30.06.2026 für größere Städte bzw. bis zum 30.06 2028 für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung erstellt werden.

    Die „Wärme- oder Heizungswende“ steht derzeit im Fokus vieler Diskussionen. Die kommunale Wärmeplanung bildet einen entscheidenden Baustein bei der Verwirklichung dieses Vorhabens und ist ein bedeutender Schritt in Richtung der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Sie ist einer der wesentlichen Faktoren auf dem Weg zur Treibhausneutralität und zur Umsetzung der Klimaschutzziele in Deutschland. Aus diesen Gründen hat der Stadtrat der Stadt Stein am 25.06.2024 beschlossen, zusammen mit dem Institut für Energietechnik IfE GmbH eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln.

    Angaben zum Vorhaben
    Titel (und Förderkennzeichen):
    KSI: Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Stein                                  
    Förderkennzeichen: 67K26810

    Laufzeit:
    Die Förderphase läuft von 01.05.2024 bis 30.04.2025 (ggf. inkl. Verlängerung)

    Fördergeber:
    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

    Projektträgerschaft:
    Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

    Nationale Klimaschutzinitiative
    Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

    Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

    www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

    Diese Informationen finden Sie auch HIER oder im Anhang dieser Meldung als pdf.

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