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Landtags- und Bezirkstagswahl 2023

    Wahlbekanntmachung / Bekanntmachung Wahlkreisvorschläge / Briefwahlunterlagen / Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

    Wahlbekanntmachung

    Hier finden Sie die Wahlbekanntmachung für die Landtags- und Bezirkswahlen in der Stadt Stein.

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    Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023

    Das Wählerverzeichnis für die Landtags- und die Bezirkswahl  der  STADT STEIN wird in der Zeit vom Montag, 18. bis Freitag, 22. September 2023 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden

          Mo – Fr       von   08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
          sowie Mo    von   14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im

    Rathaus der Stadt Stein, Wahlamt, Zimmer 10, Hauptstr. 56, 90547 Stein (barrierefrei)

    für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten.

    Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung.

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    Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023.

    Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis 509 Fürth wurde im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 35 vom 01.09.2023 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen, außer Samstagen, während der Dienststunden

                Mo – Fr.            von   8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
                sowie Mo          von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr   im

    Rathaus der Stadt Stein, Wahlamt Zimmer 107, Hauptstr. 56, 90547 Stein

    eingesehen werden.

    Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen.

    Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de/wahlen/) unter „Landtagswahlen/Landtagswahl am 8. Oktober 2023“ veröffentlicht.

    Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung.

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    Klicken Sie hier zur Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.

     

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