Landtags- und Bezirkstagswahl 2023

Wahlbekanntmachung / Bekanntmachung Wahlkreisvorschläge / Briefwahlunterlagen / Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Wahlbekanntmachung
Hier finden Sie die Wahlbekanntmachung für die Landtags- und Bezirkswahlen in der Stadt Stein.
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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023
Das Wählerverzeichnis für die Landtags- und die Bezirkswahl der STADT STEIN wird in der Zeit vom Montag, 18. bis Freitag, 22. September 2023 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden
Mo – Fr von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
sowie Mo von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im
Rathaus der Stadt Stein, Wahlamt, Zimmer 10, Hauptstr. 56, 90547 Stein (barrierefrei)
für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten.
Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung.
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Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023.
Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und die Bezirkswahl im Wahlkreis 509 Fürth wurde im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 35 vom 01.09.2023 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen, außer Samstagen, während der Dienststunden
Mo – Fr. von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
sowie Mo von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im
Rathaus der Stadt Stein, Wahlamt Zimmer 107, Hauptstr. 56, 90547 Stein
eingesehen werden.
Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen.
Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.statistik.bayern.de/wahlen/) unter „Landtagswahlen/Landtagswahl am 8. Oktober 2023“ veröffentlicht.
Hier finden Sie die vollständige Bekanntmachung.
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