Kommunale Wärmeplanung (kWP) der Stadt Stein
Zum 01.01.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Hierdurch werden die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass bis zum 30.06.2026 für größere Städte bzw. bis zum 30.06 2028 für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung erstellt werden. Öffnen Sie bitte das beigefügte PDF-Dokument, um weitere Informationen zu erhalten oder klicken Sie HIER
Anschreiben an alle Eigentümer bzw. Verwaltungen von Wohnhäusern
Im beigefügten PDF-Dokument finden Sie das Anschreiben an alle Steiner Eigentümer bzw. Verwaltungen von Wohnhäusern. Oder klicken Sie HIER
Fragebogen zur kommunalen Wärmeplanung
Den Fragebogen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie HIER oder im beigefügten PDF-Dokument
Artikel mit Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung
Am 12. Dezember 2024 erschien ein Artikel im Steiner Amtsblatt zur kommunalen Wärmplanung den Sie HIER lesen können oder öffnen Sie das beigefügte PDF-Dokument.
Verlängerung der Fragebogenaktion
Ursprünglich baten wir Sie, den Fragebogen bis zum 16. Dezember an die Stadt Stein zu senden. Wir haben dies nun verlängert bis zum 23. Dezember 2024.