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Kommunale Wärmeplanung (kWP) der Stadt Stein

Zum 01.01.2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft getreten. Hierdurch werden die Länder verpflichtet, sicherzustellen, dass bis zum 30.06.2026 für größere Städte bzw. bis zum 30.06 2028 für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung erstellt werden. Öffnen Sie bitte das beigefügte PDF-Dokument, um weitere Informationen zu erhalten oder klicken Sie HIER

Anschreiben an alle Eigentümer bzw. Verwaltungen von Wohnhäusern

Im beigefügten PDF-Dokument finden Sie das Anschreiben an alle Steiner Eigentümer bzw. Verwaltungen von Wohnhäusern. Oder klicken Sie HIER

Fragebogen zur kommunalen Wärmeplanung

Den Fragebogen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie HIER oder im beigefügten PDF-Dokument

Artikel mit Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung

Am 12. Dezember 2024 erschien ein Artikel im Steiner Amtsblatt zur kommunalen Wärmplanung den Sie HIER lesen können oder öffnen Sie das beigefügte PDF-Dokument.

Verlängerung der Fragebogenaktion

Ursprünglich baten wir Sie, den Fragebogen bis zum 16. Dezember an die Stadt Stein zu senden. Wir haben dies nun verlängert bis zum 23. Dezember 2024.

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