Informationen zur Bundestagswahl
am 23. Februar 2025
Nach der Entscheidung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird der 20. Bundestag aufgelöst, Neuwahlen sind für den 23. Februar 2025 angesetzt.
Wir freuen uns, dass bereits ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemeldet sind! Vielen Dank für Ihren Einsatz!
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Derzeit, bis zum 2. Feburar, werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten versendet.
Wer bis zum 7. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, soll sich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
Briefwahlunterlagen
Der Zeitraum für die Briefwahl ist bei der vorgezogenen Bundestagswahl aufgrund der einzuhaltenden Fristen verkürzt:
Die Briefwahlunterlagen werden nach Ende der Einspruchsfrist, also voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025, verschickt.
Vor diesem Termin können die Unterlagen auch nicht im Rathaus abgeholt werden.
Ab dem 10. Februar besteht wieder die Möglichkeit, die Stimmabgabe direkt vor Ort im Rathaus durchzuführen. Beachten Sie hierzu die Öffnungszeiten (Montag - Freitag, 8 - 12 Uhr und Montag 14 - 18 Uhr).
Online können die Briefwahlunterlagen ab sofort beantragt werden. Klicken Sie hier.
Auch die online beantragten Unterlagen können frühestens ab dem 10. Februar versendet werden.
Bitte kalkulieren Sie die Zeit für die Rücksendung der Wahlunterlagen unbedint mit ein, da verspätet eingehende Briefwahlstimmen nicht gezählt werden können. Am Wahltag können die Unterlagen bis 18 Uhr in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden, In den Wahllokalen können Briefwahlunterlagen nicht entgegengenommen werden.
Stimmabgabe im Wahllokal
Am Sonntag, den 23. Feburar 2025 sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Ihr Wahllokal entnehmen Sie der Wahlbenachrichtigung.
Anders als bei vorangegangen Wahlen, wird die Stimmabgabe im Stimmbezirk 5 nicht im Rathausvoyer, sondern im Nebenraum der Sparkasse stattfinden.