Sprungziele

Pass: Personalausweis und Reisepass

Sie möchten einen Personalausweis oder Reisepass beantragen?

Zum Termin benötigen Sie folgendes:

  • das entsprechende alte (Ausweis)Dokument
  • ein aktuelles biometrisches Passbild; beachten Sie bitte: dies sollte nicht älter als 6 Monate sein
  • die entsprechenden Gebühren und
  • bei erstmaliger Beantragung bei der Stadt Stein eine aktuelle Personenstandsurkunde wie Geburts- oder Heiratsurkunde

 

Bei Verlust des Ausweisdokumentes melden Sie sich telefonisch bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie möchten ein Ausweisdokument für Ihr minderjähriges Kind beantragen?

Es ist möglich einen Kinderreisepass, einen Reisepass oder einen Personalausweis für Ihr Kind zu beantragen. Bei der Beantragung eines Ausweisdokumentes muss das Kind anwesend sein.

Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten / gesetzlichen Vertreter wird benötigt, wenn nicht beide Erziehungsberechtigte / gesetzlichen Vertreter zum Termin erscheinen können. Im Vorfeld ist dann die Vollmacht über folgendes Formular auszufüllen:

Wichtig zu wissen: das Kind muss auf dem Bild genauso aussehen, ansonsten kann das Dokument zur Ungültigkeit führen; z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen.

Ein Bildnachtrag und eine Verlängerung mit jeweils aktuellem Lichtbild ist nur im Kinderreisepass möglich. Ab 01.01.2021 gilt bei der Ausstellung und Verlängerung des Kinderreisepasses eine Gültigkeitsdauer von nur 1 Jahr. Soll der Kinderreisepass verlängert werden muss dies vor Ablauf der Gültigkeitsdauer passieren, da ansonsten ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden muss.

Abholung eines Ausweisdokumentes

Bei Abholung eines neuen Ausweisdokumentes ist es notwendig das alte Ausweisdokument mitzubringen. Sollten Sie nicht selbst vorbeikommen können, dann verwenden Sie bitte nur folgende Vollmachten:

Chip

Der Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet, so dass Sie die sogenannte Online-Ausweisfunktion nutzen können. Dadurch können Sie Ihren Ausweis online im Internet verwenden. Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch.

Hier gibt es alle Informationen zur Online-Nutzung des Personalausweises.

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.