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Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses

Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche oder private Zwecke benötigen, können Sie dieses bei der für Sie örtlich zuständigen Gemeinde oder elektronisch im Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Online Verfahren

Ein Führungszeugnis wird in der Regel mit persönlicher Vorsprache beantragt.

Zum Termin wird folgendes benötigt:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • die Gebühr in Höhe von 13,- Euro und
  • evtl. bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses das entsprechende Schreiben im Original (Stempel des Arbeitgebers, Name des Antragstellers, Tätigkeitsbeschreibung usw.)

Alternativ können Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister mit dem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel auch direkt im Internet  über das amtliche Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragt und bezahlt werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte von der Homepage des Bundesamtes für Justiz: 

Führungszeugnis

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