Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne (Tel. 0911/6801-1320).
Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
Eine Eheschließung im Ausland kann im deutschen Eheregister nachbeurkundet werden.
Stand: 24.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)